
Jetzt investieren & bis zu 30 % sofort abschreiben
Mit dem Investitions-Booster für Gabelstapler & LagertechnikDer Investitions-Booster 2025 –
Ihre Chance zur sofortigen Effizienzsteigerung
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen durch den neuen Investitions-Booster mit einer Sonderabschreibung von bis zu 30 % auf förderfähige Investitionen. Davon profitieren Sie jetzt auch beim Kauf von Gabelstaplern und Lagertechnikgeräten der Marke Mitsubishi Forklift Trucks!
Was bedeutet das für Sie?
Sie reduzieren Ihre Steuerlast direkt im Investitionsjahr sowie in den beiden Folgejahren und steigern gleichzeitig Ihre Effizienz im Lager.
Warum sich die Investition in Gabelstapler und Lagertechnik jetzt doppelt lohnt
✅ Sofortiger Steuervorteil
- Bis zu 30 % der Anschaffungskosten direkt abschreibbar (für entsprechende Investitionen die ab 1. Juli 2025 getätigt wurden)
- Verbessert Ihre Liquidität und senkt die Gesamtkosten der Investition
✅ Steigerung der Produktivität
- Moderne Flurförderzeuge verbessern Materialfluss und Umschlagleistung
- Intelligente Lagertechnik spart Platz, Zeit und Ressourcen
✅ Nachhaltigkeit & Förderfähigkeit
- Viele Geräte sind energieeffizient oder zudem rein elektrisch – ideal für die Inanspruchnahme weiterer Förderprogramme (z. B. CO₂-Förderung)
Unsere Lösungen – für jede Branche das passende Gerät
• Elektro- und Dieselstapler für fast jede Traglastklasse
• Hochregaltechnik & Schubmaststapler für maximale Lagerdichte
• Kommissionierer & Hubwagen für schnelle Prozesse im Wareneingang und Versand
So einfach nutzen Sie den Investitions-Booster
1. Kontakt aufnehmen und Bedarf analysieren
2. Förderfähige Geräte auswählen
3. Investition tätigen und neue Sofortabschreibungsmöglichkeit in Anspruch nehmen
4. Langfristig sparen und effizienter wirtschaften
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Geräte sind förderfähig?
Alle beweglichen, betriebsnotwendigen Investitionen, darunter Gabelstapler, Lagertechnik, Regalsysteme und Flurförderzeuge.
Wie hoch ist die Abschreibung?
Bis zu 30 % der Investitionssumme kann im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden,
Für wen gilt der Investitionsbooster?
Für Unternehmen mit steuerpflichtigem Gewinn – unabhängig von Größe oder Branche.
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum aus Ihrer Investition herausholen.
Senden Sie uns einfach eine Anfrage oder kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer: